Monatsarchiv für April 2007

Steile Karriere mit vorgetäuschten Zeugnissen

Montag, den 30. April 2007

Massachusetts Institute of Technology (MIT) MIT-Dekan geht nach 28 Jahren Zeugnisbetrug in Rente

Marilee Jones hatte sich eine steile Karriere auf Betrug aufgebaut und geht jetzt in Rente.

Als Dekan des renommierten Massachusetts Institute of Technology (MIT) hatte sie nicht eines der drei Hochschulzeugnisse vorzuweisen, mit denen sie sich vor Jahrzehnten beworben haben soll, berichtete die New York Times.

Sie besitze nicht einmal ein Zwischenzeugnis irgendeiner Universität, hieß es weiter. Ihr Geständnis enthielt demnach eine Entschuldigung bei allen Studenten und Kollegen, denen sie all die Jahre etwas vorgemacht hatte. Sie habe anfangs und später sowieso nie den Mut gehabt, den Betrug aufzuklären und ihre Sachen zu packen. Jones habe sich einen Namen gemacht, weil sie in ihrer Rolle als Dekan für die Zugangsregelung zur Elite-Uni zuständig war und in den letzten Jahren besonders den Studenten zur Seite gestanden hatte, die Schwierigkeiten mit der Aufnahme gehabt hatten. Dass dies ganz persönliche Gründe haben könnte, ahnte all die Jahre offenbar niemand.

Gleich drei Abschlüsse hatte sie bei ihrer Bewerbung um eine MIT-Verwaltungsstelle vor 28 Jahren angegeben. Dass sie niemand danach gefragt hatte und der Betrug – unabhängig von der Arbeit, die sie offenbar locker schulterte – einfach so durchgegangen war, gilt als der eigentliche Skandal. Ist doch die Auswahl bei den Studenten sehr hart. Bei den Verwaltungsangestellten offenbar nicht.

MIT-Kanzler Phillip L. Clay wand sich gegenüber der Öffentlichkeit aus jeder Verantwortung hinaus. Für die ursprüngliche Stelle, für die sich Jones vor Jahren beworben hatte, sei wohl kein Abschluss vonnöten gewesen, sagte er. Und 1997, als sie Dekan geworden sei, habe sie sich durch die langjährige Tätigkeit qualifiziert. In Zukunft werde eine Laufbahn wie Jones’ steile Karriere durch sämtliche MIT-Ebenen aber nicht mehr vorkommen. Unklar ist, ob das Putzpersonal und die Hausmeister jetzt auch ihren Uni-Abschluss nachholen müssen.

Echter Schadensersatz für falsches Silber

Montag, den 23. April 2007

silicon.de berichtet über eine Gerichtsentscheidung (Aktenzeichen: 2-16 S 3/06) des Landgerichts Frankfurt/Main. Das Gericht hat in seiner Entscheidung dem Käufer bei einer Online-Auktion ein Anrecht auf Schadensersatz zugesprochen, weil der Verkäufer seine “Leistungspflicht aus dem Kaufvertrag” nicht erfüllt hat.

Der Verkäufer hatte ein “echt silbernes Teeservice” zum Verkauf angeboten, das der Käufer für 30 Euro ersteigerte. Als dieser nun feststellte, dass es sich nicht um ein Silberservice handelte, verlangte er die nachträgliche Erfüllung des Kaufvertrags oder hilfsweise einen Schadensersatz von 450 Euro.

Beides lehnte der Verkäufer ab, bot aber dafür die Rücknahme des Services sowie die Erstattung des Kaufpreises an. Das wiederum verweigerte der Käufer und klagte erfolgreich. Das Gericht stellte fest, dass die abweichende Darstellung im Verkaufsprospekt als echter Sachmangel zu werten ist.

Der Käufer musste aufgrund der eindeutigen Beschreibung damit rechnen, tatsächlich ein silbernes Service zu erhalten. Daher besteht für den Käufer nun ein Anspruch auf Schadensersatz und dieser orientiert sich wiederum am “positiven Interesse” des Käufers. Das heißt, sein Schadensersatz orientiert sich am Marktwert eines echt silbernen Teeservice.

Künstler verwandelt heimlich Ampelmännchen

Donnerstag, den 12. April 2007

AmpelmännchenEin tschechischer Künstler hat in Prag heimlich die Standardfiguren aus mindestens 50 Ampeln geschraubt und durch liegende, pinkelnde oder trinkende Fantasie-Kreationen ersetzt, teilte die Polizei mit. Die Betreiberfirma der Ampeln zeigte aber wenig Humor und kündigte eine Demontage der Gestalten an.

Braunschweiger Zeitung, 12. April 2007, Rund um die Welt